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BGH, 18.03.2009 - 1 StR 80/09 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Klarstellende Ergänzung hinsichtlich der inhaltlichen Einbeziehung eines anderen Urteils aufgrund eines Tenorierungsversehens
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Klarstellende Ergänzung hinsichtlich der inhaltlichen Einbeziehung eines anderen Urteils aufgrund eines Tenorierungsversehens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96
Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen …
Auszug aus BGH, 18.03.2009 - 1 StR 80/09
Der Senat holt dies entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts im Wege einer klarstellenden Ergänzung nach (vgl. Senat, Beschl. vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96).